ArGe Köln vs. ArGe Altenkirchen

6. Mai 2010 | Kategorie: Ämter

Irgendwie fühle ich mich langsam etwas verarscht von der ArGe. :-(

Die ArGe Köln hatte mir ja erklärt, wie das mit dem Mietangebot in welcher Reihe funktioniert. Deswegen bin ich heute also zur ArGe Altenkirchen hier in Betzdorf gegangen.

Um 08:04 Uhr war ich da. Hab mich unten im Eingangsbereich angemeldet und bin hoch in den 2. Stock. Ich musste noch nicht mal 5 Minuten warten. Ich also rein bei Herrn P. Ich erklärte ihm, das die Arge Köln mir gesagt hatte, das ich das Mietangebot (Mietbescheinigung) bei der ArGe Altenkirchen vorlegen muss bevor ich zur ArGe Köln gehen kann. Ich gab ihm das Mietangebot auch sogleich. Erklärte ihm aber auch direkt, das die Wohnung über dem Mietrichtwert liegt und ich das was die ArGe nicht übernimmt halt selbst dazu bezahle. Auch wenn ich dadurch dann weniger Geld von der ArGe bekomme. Ich würde mir in Köln eh nen Nebenjob suchen, von daher wäre das nicht schlimm. :-) Nach einigem hin und her stellte er mir dann dieses Schreiben hier aus:

Sehr geehrte Herr Roth,

ich nehme Bezug auf das vorgelegte Mietangebot für die Wohnung XXXXXXX XX, 50670 Köln.

Unter Berücksichtigung der von Ihnen zu erbringenden Eigenanteile stimmen wir dem Umzug zu.

Kosten, die in Verbindung mit dem Umzug stehen, werden von hier nicht übernommen.

Hier auch das Orginal:

ArGe Altenkirchen - Jobcenter Betzdorf - Umzug genehmigt 2

Ich war Happy, dass das so einfach war und bin voll neuer Energie damit zum Bahnhof und ab nach Köln. Auf der Zugfahrt habe ich den Express und die Bildzeitung gelesen und mich köstlich über die Berichterstattung von Lenas Naktscene bei einer RTL-Doku amüsiert. Wat machen die einen Wirbel darum. :-D

Wooosss??? Du kennst Lena nicht? Klick hier!

Vom Bahnhof aus gings dann übern Eigelstein Richtung Köln-Nippes. Denn für so einen langen Weg brauch ich Proviant. Ich sag nur Spiessbratenbrötchen “vom Olaf”. :-D Bei der ArGe Köln-Nippes angekommen ging ich dann direkt zu der Sachbearbeiterin hin, die mir das auch so erklärt hatte – Frau H. glaube ich heisst sie. Als sie mich sah fragte sie:

Sind Sie denn bei mir richtig?

Ich meinte ja und sie bat mich doch noch Platz zu nehmen. So hab ich dann etwa 10 Minuten gewartet. Als ich dann endlich dran war bin ich rein und hab ihr die Unterlagen erneut hingelegt mit dem Hinweis, das ich die erforderliche Zustimmung der bisher zuständigen ArGe habe. Sie nahm das Schreiben und lass. Ihre Reaktion war:

Das ist ja weder Fleisch noch Fisch! Wat soll ich den damit?

Ich dachte, das darf ja wohl nicht wahr sein. Und fragte was an dem Schreiben jetzt falsch ist.

Da steht ja gar nicht drauf, um was es geht, was die ArGe übernimmt etc.

Ich kann natürlich jetzt nicht alles wortwörtlich wiedergeben. Fazit des ganzen ist, man möchte mir wohl die Wohnung, die 35 Euro teurer ist als das was die ArGe übernehmen würde, ausreden. Es würde auch keine Kaution übernommen wenn ich mich für die entscheide. Da frage ich mich doch, was die Kaution bitte mit der Höhe der Miete zu tun hat? Und warum darf ich nicht auch ne Wohnung anmieten, die was teurer ist? Ich wohne doch jetzt auch in einer Wohnung die mehr kostet als die ArGe tatsächlich übernimmt. Hier muss ich die Differenz auch selbst tragen. Also wo liegt das Problem?

Frau H. war aber doch sehr nett zu mir hat mir dann auch die neue Übersicht zur Prüfung von angemessenen Unterkunftskosten in Köln ausgehändigt. Denn die hat sich am 11. März diesen Jahres geändert. Bis heute dachte ich, das die Wohnung maximal 45 m² haben darf und somit höchstens 310,50 Euro kalt inklusive Nebenkosten kosten darf. Jetzt ist es aber so, das bis zu 47 m² als angemessen gelten und somit die Kaltmiete auf 324,30 Euro ansteigt. Was für meine Wohnungssuche ein nicht ganz unerheblicher Faktor ist. Hinzu kommen noch die Heizkosten von maximal 1,30 Euro je m².

ArGe Köln-Nippes - Übersicht zur Prüfung von angemessenen Unterkunftskosten in Köln

Dann wurde ich von Frau H. zu einem Kollegen gebracht, der mir das ebenfalls noch mal erklärt hat. Ich solle mich von dem Appartement gedanklich verabschieden, denn das ist nicht angemessen. Wenn ich das Wort “angemessen” höre, könnte ich mittlerweile echt kotzen. Das ist so was von verwirrend. Hab von dem Herrn C. dieses Schreiben hier bekommen:

Sehr geehrter Herr Roth,

am 06.05.2010 haben Sie bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Köln bezgl. der Anerkennung der Miete für ein Wohnungsangebot in 50670 Köln, XXXXXXXXX XX, im Sinne des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) nachgefragt.

Gem. § 22 Abs. 2 SGB II soll vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen. Bezüglich der Zustimmung wenden Sie Sich daher bitte an den derzeit für Sie zuständigen Leistungsträger.
Gem. § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger zu beteiligen. Insofern ist mit diesen Träger, in Ihrem Fall der Arbeitsgemeinschaft Köln, abzuklären, ob die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.

Das bei der ARGE Köln vorgelegte Mietangebot für die o.g. Unterkunft beziffert sich wie folgt:

Größe der Wohnung in m² – 25
Anzahl der dort einziehenden Personen – 1
Kaltmiete – 325 €
Nebenkosten kalt – 35 €
Zwischensumme – 360 €
Heizkosten (gesamt) – 40 €
Endsumme – 400 €

Die Angemessenheit der Miete richtet sich nach dem Quadratmeter-Preis (Mietrichtwert) und der aus leistungsrechtlicher Sicht notwendigen Wohnungsgröße. Für den Wohnraumbedarf ist die Zahl der Personen ausschlaggebend, die die Wohnung tatsächlich beziehen werden, wobei die Miete nur anteilig für die nach dem SGB II leistungsberechtigten Personen übernommen werden kann.
Die Miete (Kaltmiete einschl. Nebenkosten kalt) ohne Heizkosten ist bis zu einem Quadratmeterpreis von 6,90 € generell angemessen; sie setzt sich zusammen aus 5,10 € Grundmiete und 1,80 € Nebenkosten kalt (vgl. beigefügte Übersicht). In Ihrem Fall ist von einer angemessenen Wohnungsgröße von max. 25 Quadratmetern auszugehen.

Das hier vorgelegte Mietangebot liegt nicht innerhalb des oben beschriebenen Mietrichtwerts

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
CXXXXX

Hier auch das Orginal:

ArGe Köln-Nippes - Informationen zum Wohnungswechsel - Zuzug nach Köln - Wohnung nicht angemessen

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht mehr weiter. Denn die Zeit läuft mir davon. Am 1. Juni geht in Köln das Praktikum los. Bis dahin hatte ich geplant in Köln zu wohnen…

Und zum lernen komme ich wegen diesem hin und her momentan auch nicht. Ich kann mich ja gar nicht mehr konzentrieren. :-(

//Nachtrag: Die ArGe Köln sagt, sie könne für mich erst richtig tätig werden, wenn ich in Köln gemeldet bin. Anmelden kann ich mich aber doch erst wenn ich einen Mietvertrag habe, oder nicht? Und vorübergehend bei einem Freund anmelden, der im gleichen Postleitzahlenbereich wohnt ist bestimmt auch nicht der beste Weg oder?

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  1. 6 Kommentare/Trackbacks zu “ArGe Köln vs. ArGe Altenkirchen”

  2. Was soll man dazu sagen???
    Da kommt man sich einfach verarscht vor!!! :teufel: :x :evil:

    Mousika am 7. Mai 2010 [Link]

  3. Das ist sogar schon verfilmt worden

    Das Haus, das Verrückte macht
    http://www.youtube.com/watch?v=3L8aFkOXjb8

    Tubok am 8. Mai 2010 [Link]

  4. Guter Mann!
    Was soll man davon halten, wenn Sie nicht einmal wissen, ob Sie in der Arge Nippes oder Chorweiler (Wo das Team 715 arbeitet) waren.
    Kein Wunder, dass wir ALGII Bezieher immer wie die Deppen dastehen.

    LoL am 3. Juni 2010 [Link]

  5. Steht doch drauf, das ich bei der ArGe Nippes war…
    Unten der Stempel… Neusser Str. 450.. :P

    Hier auch ein Bild der ArGe Nippes…

    http://hollii.de/temp/hollii/blickrichtung/blickrichtung_0028.jpg

    Chorweiler is ja nur 10 km weiter als Nippes… :-D

    Hollii am 3. Juni 2010 [Link]

  6. Na toll da weiß ich ja jetzt schon was mir ab mittwoch bevorstehen wird
    Aber so leicht werden die mich nicht los
    Ich nehm vorsichtshalber ein Schlafsack mit denn ich werde nicht eher verschwinden bis sie mir zustimmen.

    koelner89 am 4. Juli 2010 [Link]

  1. 1 Trackback(s)

  2. Mai 8, 2010: 5-Finger-Blog » Arge

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