ArGe - Umzug (1)

21. Januar 2010

Ich bin schon seit ein paar Monaten auf Wohnungssuche. Da sich diese aber langsam dem Ende zuneigt - Gott sei Dank - hab ich jetzt bei der ArGe um eine Umzugsgenehmigung gebeten. Denn die ArGe muss dem Umzug ja zustimmen - sofern der Umzug erforderlich ist. Ist er bei mir ja, da die Wohnung in der ich momentan wohne teurer ist, als das was die ArGe Altenkirchen (Betzdorf) für angemessen hält. Kaltmiete wird hier nur bis 207 Euro bezahlt - ich habe aber 260 Euro zu bezahlen. So haben sich jetzt doch schon einige Hundert Euro angestaut, die ich nach und nach an meine Vermieterin abdrücken muss. Denn als ich die Wohnung hier letztes Jahr im März angemietet hatte, war die Aussage der ArGe noch eine andere. Da hieß es nämlich, das sie bis 45 m² alles zahlen. Von den 207 Euro war da keine Rede. Erst als ich mit dem Mietvertrag und der Mietbescheinigung da ankam, wurde ich darauf aufmerksam gemacht. Jedenfalls steht jetzt ein Umzug unmittelbar bevor. Nur wohin ist noch die Frage. Ob innerhalb Betzdorf, nach Siegen oder vielleicht doch wieder nach Köln - das wird sich in den nächsten Tagen raus stellen. Ich sags gleich. Ich hab Heimweh - nach Köln.

Warum ich Hartz 4 beziehe? Weil ich momentan eine Umschulung zum Kaufmann für Marketingkommunikation bei der DAA Siegen mache, die meine Rentenversicherung leider nicht übernehmen wollte. Sonst wäre das ganze nämlich viel einfacher.

Jedenfalls hab ich eben gerade von meiner “geliebten” Leistungsabteilung folgendes, fast schon lächerliches, Schreiben bekommen.

ARGE Altenkirchen - Jobcenter Betzdorf - Umzug genehmigt - Vorschau

Umzug von Herrn Holger Roth
Hier: Schreiben zur Vorlage bei der dann zuständigen Behörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ArGe Altenkirchen, hier das Job-Center Betzdorf, genehmigt auf Wunsch des Herrn Holger Roth einen Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Kosten, die in Verbindung mit dem Umzug entstehen, werden von der ARGE Altenkirchen nicht übernommen.

Mit freundlichem Gruß

Oliver P.
Unterschrift

Das ist doch ein Witz oder? Ist das so eine Genehmigung wie ich die brauche für den Umzug? Und warum übernehmen die dann nicht die Kosten für den Umzug? Weil die Umzugskosten werden nur übernommen, wenn dieser erforderlich ist. Und genau das ist er ja bei mir. Kann mir jemand helfen?

  1. Kommentare/Trackbacks zu “ArGe - Umzug (1)”

  2. frage mal einen sozialarbeiter deines maßnahmeträgers, die haben so was!

    blogZicke am 22. Januar 2010 [Link]

  3. Also hier bei der DAA? Ok, kann ich gleich mal machen. Ich wüsste aber nicht, was die mit dem Umzug zu tun haben…

    Hollii am 22. Januar 2010 [Link]

  4. natürlich haben die nix mit einem Umzug zu tun, ABER die haben Sozialarbeiter die weiterhelfen! Bei Problemen jeder Art, so ein Wohnungsproblem betrifft ja auch deine Umschulung, weil es dich belastet!

    blogZicke am 22. Januar 2010 [Link]

  5. Mit denen stand ich auch so schon in Kontakt. Allerdings sind die momentan nicht greifbar. Die wurden auch erst 3 Monate nachdem ich die Umschulung angefangen hatte hier vorgestellt. Davor gabs hier niemand. Im November und Dezember waren die da und man konnte mit denen über alles sprechen, doch seit Mitte/Ende Dezember hab ich die nicht mehr gesehen. Ich werde aber Montag oder Dienstag mal nachfragen. Für heute hat sich das schon erledigt.

    Hollii am 22. Januar 2010 [Link]

  6. Habe gerade noch mal mit dem Sachbearbeiter Herrn P. gesprochen. Das ist eine sogenannte “allgemeine Umzugsgenehmigung”, da ich ja noch keine konkreten Angaben machen konnte, wann ich wohin umziehe. Ich soll mich noch mal melden, wenn ich genau die beiden Fragen beantworten kann…..

    Hollii am 26. Januar 2010 [Link]

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