BKA Befugnisse
23. April 2008 | Kategorie: PolitikIm Gulli habe ich gestern folgende Meldung gelesen.
Geplante Befugnisse des BKA-Gesetzesentwurfs in leicht verständlicher Form
Ich dachtet, hm was das schon wieder und klicke mich in die Meldung rein und lese folgendes:
Die Befugnisse des BKA laut aktuellem Entwurf:
1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte (verdeckte Ermittler) und Privatpersonen (Vertrauenspersonen) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren (IMSI-Catcher)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für “Zufallsfunde”. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
Also wenn die damit durchkommen, dann wird der Geheimdienst wohl zum Staat im Staat oder was? Oder wer überwacht dann das BKA? Das einzige was noch auf der Liste fehlt ist Punkt 22.
22. Personen foltern.
Ich kann nur hoffen, das die roten Roben das unterbinden. Denn sonst sieht es sehr düster aus für Deutschland….
Wie soll es dann weitergehen, wenn das BKA zum deutschen Geheimdienst wird?
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3 Kommentare/Trackbacks zu “BKA Befugnisse”
All das hatten wir doch schon in Deutschland….. Und genau das ist es, was mich auf die Palme bringt, dass es den Deutschen scheinbar egal ist, was da oben gerade alles beschlossen wird.
Spacefalcon am 23. April 2008 [Link]
Ja das ist sehr ätzend. Ich habe heute erst mit meinem Freund darüber gesprochen. Bzw. habe ich ihm das Gespräch aufgedrückt. Denn er hat mir mehrfach zu verstehen gegeben, das ihn das nicht interessiert, da er ja nix zu verstecken hat…. Ich könnte platzen vor Wut. Genau wegen solcher Meinungen kommt es ja erst so weit.
Wenn das wirklich durchkommt, dann möchte ich ehrlich gesagt keine Freunde mehr haben. Denn jeder meiner Freunde könnte ja ein BKA-Spitzel sein. Bzw könnte ich auch einer sein.
Niemals, niemals würde ich andere ausspionieren.- Das habe ich bisher nicht gemacht und das werde ich auch nicht fürs BKA machen. Hallo?? Im Gegenteil. Ich würde alles nur erdenkliche unternehmen, um die BKA-Schnüffler zu enttarnen!
BKA = Bundeskriminalamt ??
Wohl eher:
BKA = Bundesschnüffelkommando Kannstemachenwasdewillst AufjedenfallhastejetztkeineRechtemehr
oder
BKA = Bald gibts Keine Anoymität mehr
Hollii am 23. April 2008 [Link]
Na die BKA beschreibung ist Sehr zutreffend. War bzw. bin immer noch ein Kunde (so werden überwachte Personen genannt) von BKA Beamten. Nur die Liste ist unvollständig. Werde nun von Beamten denk Vollzeitig überwacht seit 9,5 Jahren. Mein Arbeitgeber wurde Informiert, das ich ein Schwerverbrecher sei. Durch mitteilung von Frei erfundenen Verläumdungen an den Arbeitgeber, wurde von den Herrn Beamten meine Kündigung herbeigeführt. Nun derzeitig bin ich Harz4ler – dies seit mehreren Jahren. Etliche Versuche eine neue Arbeit aufzunehmen, wurde von den Beamten unterbunden. Ich wurde nach Arbeitsaufnahme Verhaftet mit der Anschuldigung meine Arbeitsgenehmigung wäre abgelaufen. Nur ich bin ein Deutscher Bürger, auch Eltern und Großeltern sind Deutsche. Nachfolgend wurde dies als Justiz-Irtum bezeichnet. Der Job war jedoch dann weg. Von Beamten wurde mehrfach in meine Wohnung Eingebrochen und diese Durchsucht. Es exestieren Aufnahmen einer Permanent Überwachungsanlage,(meine Eigene<) die die Herrn bei der Tat zeigen. Es wurden CD's und DVD's von den Einbrechern mitgebracht und in der Wohnung versteckt. Zwei Tage Später war Offiziele Hausdurchsuchung. Nur aufgrund der Überwachungsanlage konnte ich diverse Versteckte Dinge entfernen und Vernichten. Eine CD'r hatte ich jedoch Übersehen. So wurde ein Verfahren gegen mich in Angriff genommen. Wurde verurteilt – wegen was nun Eigentlich – Vorteuschen einer Straftat mit Gewaltandrohung. Das Urteil ist mehr als unzutreffend. Zusätzlich wurden 3 Anschuldigungen in einem Verfahren in 15 Minuten abgeurteilt. Davon ein Urteil IT-Recht, ein Urteil Arbeitsrecht, sowie ein Urteil Sozialrecht. Im TV wurde berichtet das dies nicht zulässig sei, es ist jedoch gängige Praxis. Verteidigen kann man sich da nicht, das ist unmöglich. Die Anschuldigungen wurden mir erst am Gerichtstag mitgeteilt. Diese waren in der Akteneinsicht nicht vorhanden. Na Egal – in meinem Auto ist irgendwas – damit die mich schnell auffinden können. Den Fahre ich zum Angeln, finden die mich immer zielsicher. Auch wenn der Angelplatz noch so versteckt ist. Übrigens die Videos der Überwachungsanlage wurden als Beweise der Verteidigung als nicht zulässig bezeichnet. Wanzen in der Wohnung betrachte ich mittlerweile schon als Normal. Auch eine Funkvideo-Camera im Bad und Schlafzimmer konte ich bei Reinigungsarbeiten feststellen. Habs dort gelassen. Schmeis ein Handtuch drauf. Denke die Hexenverfolgung im 17 Jahrhundert ist durchaus mit den machenschaften der Herrn Beamten vergleichbar. – Bin Hilfsarbeiter – meine Eigenheit – Versuche Streitigkeiten zu Vermeiden. Hab meineswissens noch nix angestellt. Im Übrigen, was mein Onlineverhalten betrifft, wurde dis mal als Strafbar bezeichnet. Halbes Jahr Später gabs einen TV-Bericht, dort wurde selbiges wiederum als Zulässig geschildert. Frag mich ob die überhaupt wissen was Sie wollen. Grüssle
Ghostwrither am 5. August 2010 [Link]