DAA – Abmahnung

30. März 2010 | Kategorie: Beruf

Wo fange ich denn am besten mal an? *überleg* Ok, ich glaube ich fange mal mit dem Mittwoch (24.3.2010) an. Da war ja die letzte Teamsitzung in der DAA – wobei da nicht alle 250 oder 300 Umschüler der DAA Siegen daran teilgenommen haben, sondern nur rund 60 aus der 2. Etage. Bei dieser sogenannten Teamsitzung ging es um relativ viele Punkte, die das Zusammenleben in der DAA betreffen. Also nicht nur um das drucken/kopieren in der DAA Siegen sondern auch um das Telefonieren innerhalb des Gebäudes. Warum auch immer das Telefonieren mit dem Handy dort verboten ist, wo doch beispielsweise viele Mütter und Väter dort eine Umschulung machen, die z.B. für ihre Kinder erreichbar sein müssen oder auch Selbstständige, die sich weiterbilden. Die Telefonische Erreichbarkeit für Eltern wurde sogar ausdrücklich erlaubt. Warum also dürfen alle anderen Umschüler der DAA Siegen nicht auch für wichtige Telefonate mit Ämtern, Behörden etc. erreichbar sein – oder diese führen? Wenn man sich für ein Praktikum bewirbt sollte man doch auch telefonisch erreichbar sein, falls der Betrieb z.B. Fragen zu der Bewerbung hat. Auch die ArGe würde sich bestimmt freuen, wenn ihre Klienten erreichbar sind. Nicht das die ArGe nachher noch die Leistung kürzt weil man nicht erreichbar war..

Jedenfalls telefoniere ich eh nicht gerne, möchte ich noch erwähnen. Aber das hilft mir jetzt auch nicht wegen der Abmahnung, die ich von der DAA Siegen bekommen habe. Zumal es auch nicht mehr ohne Telefon geht in der heutigen Zeit. Erst Recht wenn man wie ich auf Wohnungssuche ist. Ich benutze zwar hauptsächlich das Medium Internet um nach Wohnungen zu suchen, jedoch übermittle ich den Vermietern/Immobilienberatern auch meine Handy-Nummer. Ich muss es einfach schaffen nach Köln zu ziehen noch bevor mein Praktikum im Juni beginnt. Deswegen habe ich mich auch dazu entschieden, das Wohnungsamt Köln einzuschalten und gleichzeitig einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

Wie gesagt war ja Mittwoch morgen die Teamsitzung und ich hatte mein Handy währenddessen natürlich ausgeschaltet. In der ersten Pause habe ich mich dann auf einige Wohnungsanzeigen telefonisch beworben und zum anderen auch das Wohnungsamt der Stadt Köln angerufen. Unter der Nummer die ich hatte ging aber niemand ran. Ok dachte ich mir, probiere ich es in der nächsten Pause wieder. Genau um 10:11 Uhr (steht in meiner Anrufliste der angenommenen Anrufe) vibrierte dann plötzlich mein Handy. Ich ging aus dem Raum raus ins Treppenhaus um die anderen nicht beim lernen zu stören. Und zack kam auch schon der Captain Herr W. (Leiter der DAA Siegen) an mir vorbei. Er kuckt mich an und sagte im vorbeigehen nur:

Sie haben eben wohl nicht aufgepasst?

Ich hab ihm direkt gesagt, dass ich wegen einer Wohnung telefoniere. Aber er hörte mir gar nicht zu sondern ging einfach weiter. Und weg war er. Wenige Minuten später kam auch noch Herr S. kommentarlos an mir vorbei. Er hat mich noch nicht mal angeschaut. :|

Das wars dann auch schon für den Mittwoch. Weder den Herrn W. noch den Herrn S. habe ich an diesem Tag nochmal gesehen. Mit dem Herrn S., der EDV-Leider der DAA Siegen, hatte ich bis auf ein kurzes Gespräch wegen dem Conficker noch nie was zu tun seit ich bei der DAA Siegen bin (seit 07/2009).

Am Donnerstag (25.3.2010) war ich nicht in der DAA in Siegen sondern in Köln. Ich habe natürlich auch die DAA rechtzeitig informiert, dass ich nicht kommen kann. Des weiteren hatte ich mir den Tag zuvor noch einen Fehlzeitenzettel in der Verwaltung geholt und schon mal der dort anwesenden Mitarbeiterin Bescheid gesagt. Nachdem ich wieder in Betzdorf war erfuhr ich von einigen aus dem Raum in dem ich bei der DAA sitze, dass der Herr S., mit dem ich ja bis zum heutigen Tage ja nichts zu tun hatte, mehrfach nach mir gefragt hatte. Ich hab mich gefragt, was der wohl wollte? Ob er immer noch denkt, dass ich für den Wurm Conficker in der DAA verantwortlich war? Ich hatte keine Ahnung…

Freitags war ich dann natürlich wieder in der DAA Siegen und habe auch innerhalb der Gleitzeit (07:30 – 08:30 Uhr) meine Stempelkarte in die Stechuhr/Stempeluhr gedrückt. Ja, so was gibt es noch. Da das Haus ziemlich hellhörig ist, kann man hören, wenn Herr S. seinen Schlüsselbund schwingt. Ich hörte ihn irgendwann und machte mich direkt auf den Weg um ihn anzusprechen. Ich fragte ihn, warum er mich am Vortag sprechen wollte. Er antwortete:

Hat sich erledigt.

Sonst sagte er nichts. Dabei guckte nur kurz zu mir und machte die Gestik fürs telefonieren (kleiner Finger Richtung Mund und Daumen Richtung Ohr) während er irgendwas in seinem Schreibtisch suchte. Ok dachte ich mir und ging. Hab dann als nächstes den Fehlzeitenzettel in die Verwaltung gebracht. Dort war Herr W. anwesend. Ich begrüßte ihn mit Guten Morgen und reichte ihm den Fehlzeitenzettel. Er schaute mich noch nicht mal an und sagte nur OK. Zu dem Zeitpunkt war er sehr verschnupft, weswegen ich mir dabei auch nichts dachte. Nun war der Freitag auch zu Ende bei der DAA und ich fuhr nach Hause. Ich schaute in den Briefkasten und fand dieses Schreiben der DAA Siegen.

DAA Siegen - Abmahnung

Hier in reiner Textform für die Suchmaschinen, denn das soll ja auch gefunden werden. :-)

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Roth,

Sie nehmen seit dem 1 Juli 2009 an der Umschulung zum Kaufmann für Marketingkommunikation teil.

Trotz mehrfacher Aufforderung, während der Lernphasen nicht den Unterrichtsraum zu verlassen und mobil zu telefonieren, sind Sie wiederholt diesbezüglich aufgefallen.

Am Mittwoch, den 24.03.2010 wurde in einer MWS-Teamsitzung, an der Sie auch teilgenommen haben, u. a. das Verbot des mobilen Telefonierens während der Lernphasen festgeschrieben und mit entsprechenden Konsequenzen gedroht.

Gegen 10:00 Uhr am selben Tag wurden Sie sowohl von Herrn S. als auch von Herrn W. wiederum beim mobilen Telefonieren angetroffen und nochmals auf Konsequenzen hingewiesen.

Ihr Verhalten wird von uns ausdrücklich missbilligt, für diese Zuwiderhandlung werden Sie abgemahnt.

Sollten Sie Ihr Verhalten nicht im notwendigen Umfang den Erfordernissen des Lehrgangs anpassen, sind wir genötigt weitere Schritte zu veranlassen, deren Konsequenzen Sie selbst zu verantworten haben.

Freundliche Grüße

Deutsche Angestellten-Akademie GmbH

Institut Siegen

XXXXXX Z.

Sozialer Dienst

Durchschrift an: Jobcenter Betzdorf/Hr. XXXXXXXX S.

:shock:

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt! Ich habe Herrn W. doch gesagt, als er an mir im Treppenhaus vorbei lief, das ich wegen einer Wohnung angerufen wurde. Und jetzt bekomme ich still und leise ne Abmahnung per Briefpost. Gehts noch? Hat die Deutsche Angestellten Akademie Siegen mich jetzt ins Visier genommen, weil sie raus gefunden haben, dass ich über sie blogge? Oder warum gerade ich?

So, jetzt aber mal zu der Abmahnung. Denn ich möchte da einige Punkte ansprechen, die ich so nicht stehen lassen kann, da sie nicht der Wahrheit entsprechen!

Trotz mehrfacher Aufforderung [...]

[...] sind Sie wiederholt diesbezüglich aufgefallen [...]

Soweit ich mich erinnere bekam ich bisher nur 1 Aufforderung. Und zwar von Herrn W., als ich ebenfalls wegen einem Telefonat mit einer Behörde raus gehen wollte. Das ist etwa 6 oder 7 Wochen her. Hab das dann aber nicht gemacht, nachdem er mich zurecht gewiesen hat, sondern bin brav wieder an meinen Computer-Arbeitsplatz gegangen. Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen wiederholt und mehrfach … :fragezeichen:

Gegen 10:00 Uhr am selben Tag wurden Sie sowohl von Herrn S. als auch von Herrn W. wiederum beim mobilen Telefonieren angetroffen und nochmals auf Konsequenzen hingewiesen.

Zum einen war das lediglich 1 Telefonat (nicht mehrere) bei dem mich Herr S. und Herr W. gesehen haben und zum anderen hat mich keiner der beiden auf mögliche Konsequenzen hingewiesen.

Heute, 4 Tage nachdem ich die Abmahnung per Post bekommen hatte, war ich dann bei Herrn W. Aber nicht alleine. Ich wurde von einer Freundin (Umschulungskollegin) und einer Dozentin begleitet. Sozusagen als seelische Unterstützung. Ich hab Herrn W. dann auf die hier in diesem Beitrag aufgeführten Punkte, die mich an dieser Abmahnung stören, angesprochen. Es war alles in allem ein sehr positives Gespräch, in dem ich meinen Standpunkt und auch meine Meinung klargestellt habe. Das Herr S. am Tag zuvor nach mir gesucht hat, lag daran, dass man mir die Abmahnung persönlich übergeben wollte. Da ich aber nicht da war, hat man sie kurzerhand mit der Post verschickt anstatt einfach noch einen Tag zu warten. Allerdings hat Herr W. doch tatsächlich behauptet, er hätte mich Mittwochs im Treppenhaus darauf aufmerksam gemacht, das ich nun eine Abmahnung bekomme. Das stimmt aber nicht. Sonst wäre ich den Freitag sicherlich nicht so überrascht gewesen, eine Abmahnung in meinem Briefkasten zu finden.

Es wurde jedenfalls jetzt, nach der letzten Teamsitzung, eine Sonderregelung eingeführt, die einem Telefonate auch während der sogenannten Lernphasen ermöglichen – nachdem sich wohl auch einige beschwert haben. Dazu muss man einfach einen Dozenten aufsuchen und diesem mitteilen, dass man einen Anruf erwartet oder aber zu einer bestimmten Zeit einen Anruf tätigen muss. Nur komisch, das das erst jetzt nachdem ich eine Abmahnung bekommen habe, eingeführt wird. Meiner Meinung nach sollte dazu aber auch die Hausordnung abgeändert werden. Und was ist das für eine blöde Regelung? Zumal man ja auch nicht immer im voraus weiß, wann man von wem auch immer angerufen wird…

Ich gebe ja zu das ich gegen Punkt 9 der Hausordnung der DAA verstossen habe. Aber mir deswegen gleich ne schriftliche Abmahnung zu verpassen finde ich etwas überzogen! Für alle die die Hausordnung der DAA Siegen interessiert. Bitte schön:

http://hollii.de/temp/daahausordnung.jpg
http://hollii.de/temp/daahausordnungb.jpg
http://hollii.de/temp/daahausordnungc.jpg

Von vielen wurde ich schon mehr als einmal gefragt, warum ich überhaupt über die ArGe oder die DAA blogge. Nun, diese Frage ist sehr leicht zu beantworten. Ich habe den 5-Finger-Blog im Jahr 2005 ins Leben gerufen, um alles zu bloggen, was mich als einarmigen Menschen bewegt – sofern ich es mit der Öffentlichkeit teilen möchte. Sei es beruflich oder privat – positiv oder negativ. Das ist doch erlaubt oder etwa nicht? Denn ich habe doch noch das subjektive Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Ich habe im Verlauf der letzten 5 Jahre eine Plattform geschaffen, die bereits vielen anderen Behinderten und auch “normalen” Menschen in ihrem Leben weiter geholfen hat. Und das gebe ich sicherlich nicht auf, nur weil die DAA Siegen, die ArGe Betzdorf oder wer auch immer damit nicht einverstanden ist. Deswegen habe ich mich auch dazu entschieden, die erste Abmahnung in meinem Leben zu bloggen.

//Nachtrag: Die ArGe ist mein “Arbeitgeber” und nicht die DAA. Und die DAA wird von der ArGe bezahlt – nicht ich von der DAA… Wollte das nur noch schnell dazu schreiben – der Vollständigkeit halber.

PS: Ich hoffe das ich nicht vergessen habe. Ist nämlich gar nicht so leicht, einen so langen Beitrag zu überblicken. Das ist übrigens einer der längsten im 5-Finger-Blog. :-)

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  1. 7 Kommentare/Trackbacks zu “DAA – Abmahnung”

  2. Das hast du gut geschrieben und ich denke du hast dir auch Mühe gegeben das Ganze sachlich darzustellen!
    Was ich mich frage ist, kann man eigentlich eine Abmahnung zurücknehmen?
    Denn das ist wohl wirklich überzogen da gleich eine Abmahnung zu schreiben…und jetzt wo die Sache mit dem Chef geklärt ist…..und du Gelegenheit hattest zu argumentieren (sachlich) könnte er das doch eigentlich machen…..oder???

    Vielleicht schreibe ich später nochmal was dazu…irgendwie bin ich heute ein bisschen verdreht oder so ähnlich…. :grin:

    Undine am 31. März 2010 [Link]

  3. Hallo,

    ich habe mir Deinen Beitrag durchgelesen und bin Fassungslos!
    Erstens: Private Gespräche in den Pausen, kann man nicht verbieten! Private Gespräche während der Arbeitszeit schon. Amtliche gespräche wiederum nicht!

    Zweitens: Die DAA ist nicht dein Arbeitgeber, sondern in diesem Fall die ArGe, die ArGe bezahlt die DAA damit Du Deine Umschulung machen kannst!
    Das bedeutet, nur die ArGe hätte das Recht dich zu Mahnen, wobei Telefonieren kein Kündigungsgrund ist, da man dass über Monate Protokollieren müsste, um in der Beweispflicht zu sein, dass du z.B. mehr als 141 std monatlich Privat, während der Arbeitszeit telefonierst!!!

    Drittens: Leg schnellsten Wiederspruch gegen die DAA ein und leg der ArGe diese Abmahnung vor, mit der Begründung, dass du erreichbar sein musstest! Was die ArGe ja auch weiss!

    Lasst Euch alle diese Verhalten und die Inkompetenz nicht gefallen!!!

    Ich mache auch eine Umschulung, bei einer DAA die sehr wohl sehr kompetent ist und ich bin ehrlich froh hier zu sein!

    LG
    Sunny

    Sunny am 31. März 2010 [Link]

  4. ich finde es sehr gut, dass du öffentlich darüber schreibst, viel zu viel wird leider totgeschwiegen! :geil:

    Ich würde mich schriftlich der Arge gegenüber dazu äußern! Falls es noch irgendwelche Missstände gibt, die natürlich auch noch aufführen!

    psychoMUELL am 31. März 2010 [Link]

  5. Schriftlich festhalten ist immer gut! Und das du eine Freundin mit zu dem Gespräch genommen hast als Zeugin, ist auch gut!!

    Undine am 31. März 2010 [Link]

  6. Also wenn die DAA Abmahnungen wegen “mobil telefonieren” verteilt, dann können sie euch ja auch abmahnen, wenn ihr gähnt oder hustet….

    Helmi am 31. März 2010 [Link]

  7. Bah, Sauerei. Mir fällt nichts anderes ein als dieses Wort. Da hat sich wer wohl abreagieren wollen und mal kurz auf wen draufsemmeln müssen. Etwa in Form einer Abmahnung. Pfui. Einfach nur pfui… :x

    Kiri am 31. März 2010 [Link]

  1. 1 Trackback(s)

  2. Dez 6, 2010: 5-Finger-Blog » DAA – 2. Abmahnung

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