Vorratsdatenspeicherung
7. März 2010Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2010 die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das höchste deutsche Gericht hat die geltende gesetzliche Regelung für vollkommen Grundgesetz-widrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nun muss man jedoch erstmal abwarten, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagiert, denn in den Details zum Urteil hat das Gericht durchaus Spielraum für eine (eingeschränkte) Grundgesetz-konforme Vorratsdatenspeicherung gelassen. Bis dahin ist es aber wohl noch ein langer Weg.
Was ist denn eine Vorratsdatenspeicherung?
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.
Was wird denn an Daten gespeichert?
Kurz gesagt wird alles gespeichert außer die eigentlichen Inhalte der Kommunikation. Wer hat wann mit wem von wo und wie lange telefoniert (Festnetz und Handy – auch Skype gehört wohl dazu). Wer hat wann wem eine SMS geschickt. Wer hat wann wem und von wo eine Email geschickt. Und wer hat sich wann von wo ins Internet eingewählt.
Alleine die Telekom hat wohl knapp 20 Terrabyte (20.000 GB oder 20.000.000 MB) Vorratsdaten gespeichert.
Mehr dazu gibts in der Wikipedia.
Ich bin jedenfalls froh, das dieser Schwachsinn ein Ende hat. Wo kommen wir denn hin, wenn das so weitergeht? Demnächst wird dann auch noch gespeichert, wann ich die Spülung aufm Klo betätige und wie oft ich gefurzt habe.

Kommentare/Trackbacks zu “Vorratsdatenspeicherung”
freu dich mal nicht zu früh, die werden sich schon was neues basteln.
blogZicke am 8. März 2010 [Link]